Fragen und Antworten

Frage: Wie ist die gegensätzliche Aussage von 2. Mose 20,5 und 5. Mose 24,16 zu verstehen? Wieso sucht Gott die Ungerechtigkeit der Väter an den Kindern heim, obwohl Kinder nicht für die Sünden der Väter getötet werden sollen?
W. Fischer, Gummersbach

Antwort: Wir wollen zunächst einmal die beiden angeführten Schriftstellen lesen: "Du sollst dich nicht vor ihnen niederbeugen und ihnen nicht dienen; denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Ungerechtigkeit der Väter heimsucht an den Kindern, am dritten und am vierten Gliede derer, die mich hassen" (2. Mo 20,5) und: "Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden" (5. Mo 24,16).
In 2. Mose 20,3.4 verbietet Gott in dem ersten und zweiten Gebot sowohl den Götzen- als auch den Bilderdienst. Beides hängt sehr eng zusammen und tastet das grundsätzliche Verhältnis eines Menschen zu Gott zutiefst an. Beides ist eine völlige Abkehr von Gott. Gott setzt diese Sünden dem Hass gegen Ihn gleich. Darauf wird Gott mit Gericht antworten. Dennoch hält Er das Gericht im allgemeinen zurück, so dass es in völliger Weise erst nachfolgende Generationen trifft (3. und 4. Geschlecht, nämlich Urenkel und Ururenkel). Das heißt natürlich nicht, dass die Väter schuldlos ausgehen. Gott wird jede Sünde gerecht bestrafen. Doch meist gehen nachfolgende Generationen noch weiter in ihrer Sünde, so dass sie das Maß vollmachen. Ihr Hass gegenüber Gott reift aus. Wenn sie allerdings von ihrem Weg der Sünde umkehren, öffnet Gott ihnen die Schleusen Seiner Gnade und Barmherzigkeit.
Wir sollten daraus lernen, dass unser Verhalten nicht nur Konsequenzen für uns selbst hat, sondern auch nachfolgende Generationen nachhaltig beeinflusst, sowohl zum Guten als auch zum Schlechten.
Wie groß ist demgegenüber die Gnade Gottes: Er erweist Güte auf Tausende hin, wo man Ihn liebt und Seine Gebote beachtet. Bedenke, dass es - wenn man eine Generation mit dreißig Jahren rechnet - seit der Gesetzgebung um 1600 v.Chr. erst etwa 120 Generationen (3600 Jahre/30=120) gegeben hat.
In 5. Mose 24,16 finden wir hingegen einen völlig anderen Grundsatz. Hier geht es um die Rechtsprechung unter dem Volk Gottes. Und da gilt der Grundsatz, dass nur die Personen bestraft werden dürfen, die auch tatsächlich gesündigt haben. Wenn Kinder eine todeswürdige Sünde getan haben, so sollen nicht die Eltern dafür sterben, und wenn Eltern sündigen, sind deshalb nicht die Kinder schuldig.
Werner Mücher