Glaube für Jungbekehrte

Glaube für Jungbekehrte: Wann gibt es eigentlich eine Gewissensentscheidung?

Die Artikelserie „Glaube für Jungbekehrte“ richtet sich an Christen, die sich erst vor kurzer Zeit bekehrt haben. Das können Kinder und Jugendliche sein, oder auch schon etwas ältere Menschen. Für sie wollen wir in unregelmäßiger Folge Artikel abdrucken, die wichtige grundlegende Fragen und Themen behandeln. Es handelt sich nicht um Begriffserklärungen – dazu sind die Artikel zu kurz. Wohl aber wollen wir ein paar Grundlagen weitergeben, die das Fundament des Glaubens bilden.

 

Das Gewissen

Zunächst einmal stellt sich die Frage: Was ist das Gewissen eigentlich? Woher kommt es? Die hebräische Sprache hat kein eigenes Wort für Gewissen. Wenn daher im Alten Testament das Gewissen gemeint ist, fasst Gott es unter den Ausdruck „Herz“.

Dazu ein Beispiel: David hatte seine Truppen zählen lassen, um seine Macht zu erkunden. Sein Verteidigungsminister, Joab, war gegen diese Zählung. Aber als König setzte sich David durch. Nachdem Joab den Auftrag zu einem Großteil ausgeführt hatte, lesen wir: „Aber David schlug das Herz ... und sprach zu dem Herrn: Ich habe sehr gesündigt in dem, was ich getan habe“ (2. Sam 24,10). Wir würden heute sagen: Davids Gewissen schlug. Er erkannte, dass sein Handeln nicht nur ein Fehler war, sondern eine Sünde gegen Gott. Denn er wollte seine eigene Schlagkraft wissen, also wie stark er und sein Heer war, um gegen Feinde zu siegen. Dieses Selbstbewusstsein ersetzte das Vertrauen auf Gott, der ihm den Sieg auch in Situationen gegeben hatte, als David äußerlich in der schwächeren Position war (zum Beispiel gegen Goliath). Lagen Siege an Davids Kraft und der seiner Soldaten oder hingen sie von Gott ab?

Im Neuen Testament, das in Griechisch verfasst ist, finden wir im Unterschied zum Alten Testament das Wort „Gewissen“. In Römer 13,5 ist davon die Rede, dass wir uns der Obrigkeit unterordnen sollen unter anderem wegen unseres Gewissens. In 1. Korinther 8 lesen wir, dass es in der Anfangszeit Gläubige gab, die wegen der jüdischen Gesetze, die Gott im Alten Testament gegeben hatte, bestimmtes Fleisch nicht gegessen haben. Das Essen von Fleisch, das vorher Götzen geopfert worden war, hätte ihr Gewissen in Unruhe versetzt.

 

Seit wann gibt es das Gewissen?

Das Gewissen gibt es erst seit dem Sündenfall. In 1. Mose 3,7-10 lesen wir, dass Adam und Eva in dem Moment, als sie gesündigt hatten, ein Schamgefühl bekamen und sich vor Gott fürchteten. Das erste Mal in ihrem Leben schlug ihr Gewissen. Das Gewissen stellt somit eine moralische Instanz im Menschen dar, die als Folge des Sündenfalls entstanden ist. Das Gewissen ist ein Geschenk Gottes an den gefallenen Menschen, damit er ein Bewusstsein von Sünde bekommt. Es schlägt, wenn der Mensch gesündigt hat. Es zeigt ihm, dass ihn die Sünde von Gott trennt.

Der bekehrte Mensch verliert sein Gewissen nicht. Denn noch immer kann er sündigen. Leider tut er es immer wieder. Eines aber ändert sich: Als Erlöster wird man sich bewusst, dass das Gewissen keine souveräne Instanz ist, sondern dass man das Gewissen an Gottes Wort orientieren muss. Nicht persönliche ethische Überzeugungen sind Maßstab für das Gewissen, nicht der Zeitgeist, nicht die gesellschaftlichen Überzeugungen, sondern das Wort Gottes. Nur in der Bibel finden wir Gottes Beurteilung von Gut und Böse, von Sünde und Wahrheit.

 

Gewissensentscheidung

Manchmal hört man, dass jemand eine bestimmte Lebensentscheidung mit dem Verweis auf sein Gewissen verteidigt. Einige Entscheidungen des deutschen Bundestages werden nicht an eine Fraktionspflicht gebunden, so dass jeder Abgeordnete seinem Gewissen gemäß abstimmen kann. Bei der Stimmabgabe über das Gesetz zur „Ehe für alle“ war das der Fall. Jeder durfte nach seinem Gewissen abstimmen.

Damit kommen wir zum Ausdruck „Gewissensentscheidung“. Er kommt unausgesprochen sogar im Grundgesetz in Artikel 4 vor: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Weiter heißt es dort: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Das ist Maßstab des Handelns für Bürger in Deutschland. Als Christ steht man in der Gefahr, allein derartige Erläuterungen zum Thema „Gewissen“ als Maßstab vor Augen zu haben. Das aber wäre zu kurz gegriffen. Denn unser Gewissen ist nicht frei und souverän. Eine Freiheit des Gewissens im absoluten Sinn kennt Gottes Wort nicht.

 

Keine Freiheit

Nehmen wir das schon erwähnte Beispiel der „Ehe für alle“ bzw. gelebter Homosexualität. In Deutschland kann man, wenn das persönliche Gewissen hierzu ein „Ja“ findet, so leben.

Für einen Christen dagegen ist der Maßstab für das Gewissen Gottes Wort. Und hier finden sich in Römer 1 und in 1. Korinther 6, auch im Alten Testament, klare Hinweise. Dort lesen wir, dass das Ausleben von Homosexualität und eine intime Beziehung von Mann mit Mann oder Frau mit Frau Sünde ist. Mit anderen Worten: Hier kann mein Gewissen nicht frei sein, sich für dieses oder jenes zu entscheiden. Es ist gebunden an die Belehrungen Gottes in seinem Wort.

 

Persönliche Entscheidung vor dem Herrn

Es gibt aber eine Vielzahl von Entscheidungen, zu denen Gottes Wort keinen konkreten Hinweis gibt. Nehmen wir das Beispiel Kindergarten. Diese Betreuung von Kindern wird in Gottes Wort nicht erwähnt und also auch nicht beurteilt. Man ist also darauf angewiesen, in der Bibel Prinzipien zur Erziehung und Betreuung der Kinder zu suchen (vgl. z. B. Tit 2,4.5; Jes 49,15). Das Gewissen des einen kann somit frei sein, das eigene Kind in einen Kindergarten zu geben, das eines anderen nicht.

Ähnliches gilt im Blick auf die Ausbildung. Man kann studieren. Man kann auch an einer Privat- und Elitehochschule studieren. Das Gewissen des einen ist frei, das des anderen aber nicht. Das gibt es auf vielen Gebieten. Der eine fühlt sich frei, sich für einen sportlichen Wagen zu entscheiden, der andere nicht. Der eine ist frei, ein Haus zu bauen und zu kaufen, der andere möchte bewusst in einer gemieteten Wohnung bleiben. Der eine ist innerlich frei, sich mit teuren Elektro-Geräten auszustatten, der andere möchte bewusst bei billigen Varianten bleiben. Man könnte fortfahren ...

Dabei leben wir in einem Spannungsfeld, wo wir in solchen Fragen die „Freiheit“ des Einzelnen stehen lassen sollen. „Wer bist du, der du den Hausknecht eines anderen richtest? Er steht oder fällt seinem eigenen Herrn“ (Röm 14,4). Zugleich dürfen wir in solchen Fragen, bei denen wir mit der Hilfe des Herrn und in bewusster Abhängigkeit von Ihm zu Entscheidungen kommen wollen, geistlich wachsen. Und dieses Wachstum gestehen wir einander auch zu: „So viele nun vollkommen sind, lasst uns so gesinnt sein; und wenn ihr etwas anders gesinnt seid, so wird euch Gott auch dies offenbaren“ (Phil 3,15).

Noch einmal wiederhole ich, dass entscheidend ist: Eine Gewissensentscheidung im Sinn von „Freiheit“ gibt es dann, wenn Gottes Wort keine direkten Hinweise gibt. Dann können wir unseren Mitgläubigen auch nicht sagen, dass sie so oder so handeln müssten. Wenn aber Gott klare Hinweise gibt, sind wir immer an Gottes Wort gebunden. Sich dann auf eine freie Gewissensentscheidung zu berufen, wäre nichts als fleischliche Freiheit, zu der Gott niemals ja sagen kann. Gott nennt so etwas Sünde.

Das heißt natürlich nicht, dass der „Geist“ der Heiligen Schrift uns nicht behilflich ist, Fragen zu beantworten, zu denen wir kein ausdrückliches Gebot finden. Nicht von ungefähr benutzt Johannes in seinem Evangelium und in seinen Briefen nicht nur den Ausdruck „Gebote“ sondern auch „Wort“ (vgl. zum Beispiel Joh 14,21.23.24). Um in diesem Zusammenhang ein Beispiel zu nennen: Wird ein Christ am Sonntag, also am dem Herrn gehörenden Tag (Off 1,10) Sport treiben oder freiwillig arbeiten (es geht nicht um Busfahrer, Ärzte, Krankenschwestern usw.!), an dem alles nur auf die Ehre des Herrn und zum Segen der Menschen ausgerichtet sein sollte? Das heißt, dass wir dem Geist der Schrift folgen, wenn wir an diesem Tag die Zusammenkünfte besuchen, Gemeinschaft mit Gläubigen pflegen, evangelisieren usw.