Bibel praktisch

Hurerei – Gottes Weg zur Heilung

In unserer Gesellschaft ist auf sexuellem Gebiet (fast) alles erlaubt. Jeder ist scheinbar frei, alles zu tun, was er möchte. Unter wahren Christen aber sieht es anders aus. Gottes Wort ist für uns maßgebend. Auch heute noch. 

 

Flieht die Hurerei!

In unserer sexualisierten Gesellschaft werden wir beinahe täglich entsprechenden Reizen und Verlockungen ausgesetzt. Als Jünger, die ihrem Meister treu bleiben wollen, benötigen wir daher in dieser Hinsicht besonders die Bewahrung des Herrn. Aber es gilt auch, sich selbst zu bewahren (1. Joh 5,18), vielfach durch „tapfere Flucht“ vor der Hurerei (1. Kor 6,18). In anderen Fällen durch positive andere Tätigkeiten, indem wir dem Guten nachjagen und so das Böse meiden. Gerade durch ein solches Verhalten verhindern wir das Aufbauen von sexuellen Wünschen und das Abbauen von Hemmschwellen.

Wenn die Not besonders groß und anhaltend ist, ist es hilfreich, sich einem verständnisvollen Mitchristen anzuvertrauen. So vermag der Herr uns inmitten des uns umflutenden Bösen zu helfen und glücklich zu erhalten. Eine besondere Motivation zum Verherrlichen Gottes in unserem Körper bleibt die Tatsache, dass der Herr Jesus uns um den Preis seines Lebens erworben hat: „Ihr seid um einen Preis erkauft worden; verherrlicht nun Gott in eurem Leib“ (1. Kor 6,20).

 

Hurerei – was sagt Gottes Wort?

Was ist Hurerei? Es handelt sich um jede Form außerehelichen Geschlechtsverkehrs, ob man verheiratet ist oder nicht. Die Tatsache, dass das Wort im Neuen Testament rund 25 Mal (allein schon als Substantiv) vorkommt, zeigt, wie sehr wir alle auf der Hut sein müssen.

Das, was heute mancher beschönigend „Seitensprung“ nennt, ist in Gottes Augen Hurerei und Ehebruch. Es ist ein Übel, wenn wir Böses nicht mehr böse nennen: „Wehe denen, die das Böse gut nennen und das Gute böse; die Finsternis zu Licht machen und Licht zu Finsternis; die Bitteres zu Süßem machen und Süßes zu Bitterem!“ (Jes 5,20). In einem solchen Zeitalter leben wir heute. Das betrifft nicht nur Menschen, die sich bewusst vom Glauben distanzieren. Auch in christlichen Kirchen wird zum Teil beispielsweise das Ausleben von Homosexualität als sogar von Gott gegeben oder gewollt dargestellt. Das ist nichts anderes als Lästerung. Es ist die Erfüllung des Wortes aus Jesaja 5. Gott zeigt uns in seinem Wort, dass Er solches Verhalten als Sünde und Gräuel verurteilt.

Denn was ist ein „Seitensprung“? Es handelt sich um eine außereheliche, bewusst kurzfristige sexuelle Beziehung von zwei Menschen, von denen mindestens einer verheiratet ist. Die Tatsache, dass diese intime Beziehung vorübergehend ist, steht bereits im Widerspruch zu Gottes Wort. Denn nach 1. Mose 2,24 und 1. Korinther 7,9 gehört der sexuelle Bereich in die Ehe und darf von ihr nicht getrennt werden. Etwas Vorübergehendes, womöglich Einmaliges, gibt es in Gottes Augen in der Beziehung sowie im intimen Zusammensein von Mann und Frau nicht. Es stellt eine Befriedigung sündiger Begierden dar und zerstört eine Ehe, die von Gott gestiftet worden ist.

 

Richtiges Verhalten nach einem Fehltritt

Ehebruch und Hurerei sind Sünde, auch im 21. Jahrhundert. Es handelt sich um eine Sünde, die in Gottes Augen so schlimm ist, dass sie die Beziehung der Gläubigen zu einer Person, die diese Sünde begangen hat, dramatisch verändert. Gott lässt uns durch den Apostel Paulus mitteilen, dass wir den Umgang mit jemand, der sich Christ nennt, aber Hurerei begangen hat, vollständig aufgeben sollen: „Nun aber habe ich euch geschrieben, keinen Umgang zu haben, wenn jemand, der Bruder genannt wird, ein Hurer ist oder ein Habsüchtiger, oder ein Götzendiener oder ein Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Räuber, mit einem solchen nicht einmal zu essen“ (1. Kor 5,11).[1]

Immer wieder wird (oft anonym) gefragt, wie man sich verhalten soll, wenn man Hurerei begangen hat. Zunächst einmal kann man sagen: Hilfe zu suchen ist in einer solchen Situation sicher richtig und gut. Aber dabei ist es auch wichtig, die rechte, biblische Haltung gegenüber der Sünde einzunehmen.

Leider hat man gelegentlich den Eindruck, dass Fragesteller in erster Linie eine Bestätigung für die Haltung suchen, mit einem Bekenntnis gegenüber Gott sei alles in Ordnung. Man meint, dass man anschließend wieder zur Tagesordnung übergehen kann. Dem ist aber nicht so, wie die ernste Stelle aus 1. Korinther 5 deutlich macht. An diesem Punkt zeigt sich, ob jemand wirklich Gott Sünde bekennen und bereinigen sowie Buße tun und darüber Leid tragen möchte.

Gerade 1. Korinther 6,16-18 weist darauf hin, dass diese Sünde vor Gott besonders schwer wiegt und nicht einfach mit einem „schnellen“ und möglicherweise oberflächlichen Bekenntnis gegenüber Gott aus der Welt zu schaffen ist. Es ist menschlich verständlich, dass derjenige, der in Hurerei gefallen ist, diese Notlage schnell beseitigen möchte. Aber es ist kaum vorstellbar, dass dieser Tat der Hurerei nicht auch zumindest böse Gedanken vorausgegangen sind. Es handelt sich ja um eine böse Haltung und einen sündigen Zustand. Daher sollte er bei einer Kontaktaufnahme mit einem Mitchristen auch offen sein, die Sünde im Licht Gottes zu erfassen, und sollte sich nicht einfach einen Freibrief durch Bekenntnis abholen.

 

Persönliches Bekenntnis – genügend?

Manche Christen denken vielleicht aufrichtig, dass ein Bekenntnis vor dem Herrn auch bei der Sünde der Hurerei genügt, um wieder frei vor Gott und Menschen leben zu können. Und tatsächlich ist das sofortige Bekenntnis vor dem Herrn natürlich sehr wichtig – auch wenn die wahre Dimension der Sünde oft erst viel später erkannt wird (vgl. David in Psalm 51 – frühestens ein Jahr nach dem Ehebruch mit Bathseba, als Nathan zu ihm kam, Vers 2, kam er zu dieser Beugung und Demütigung!).

Doch Gottes Wort zeigt deutlich, dass die örtliche Versammlung (Gemeinde) einzubeziehen ist, wenn jemand Hurerei begangen hat (1. Kor 5). Daher reicht es nicht aus, diese Sünde dem Herrn und demjenigen zu bekennen, mit dem man außerehelich intim war. Schon Salomo schreibt im Blick auf eine beinahe begangene Sünde der Hurerei: „Wenig fehlte, so wäre ich in allem Bösen gewesen [persönliche Seite], inmitten der Versammlung und der Gemeinde [gemeinschaftliche Seite]“ (Spr 5,14). In allem Bösen!

Oft treffen Hirten (Seelsorger) oder angesprochene Gläubige jedoch bei Hinweisen in diese Richtung auf Unverständnis. Wenn man solchen, die Hurerei (einen „Seitensprung“) begangen haben, vorstellt, dass es nicht reiche, diese Sünde dem Herrn und demjenigen zu bekennen, mit dem man außerehelich intim war, erntet man oft Ablehnung. Schon die Bitte, gegenüber der Person, mit der man intim war, ein Bekenntnis abzulegen, ist für viele zu viel.

Haben wir noch ein Bewusstsein, dass wir vor Menschen und vor dem Herrn sündigen und Ihn verunehren, wenn wir Hurerei und gegebenenfalls Ehebruch begehen? Wir handeln im Widerspruch zu unserem christlichen Bekenntnis, wenn wir sündigen. Es ist schlimm, wenn diese Sünde dann noch mit einem Ungläubigen begangen wird, der dadurch ein falsches Bild von Christen und Christentum bekommen muss! Wenn es sogar zwei gläubige Personen sind, die so handeln, ist es natürlich noch trauriger. Beide wissen, was Gott über Hurerei denkt, und hätten das bedenken und das Böse meiden sollen.

Leider wird nicht selten nach kurzem Hin und Her der Kontakt vom Fragesteller zu dem Seelsorger abgebrochen. Man ist dann anscheinend nicht bereit, einem verantwortlichen Gläubigen am Ort diese Sünde zu bekennen. „Der Herr hat mir vergeben. Mehr brauche ich nicht und mehr kann niemand verlangen.“ Da man dann oft noch in der Anonymität geblieben ist, „weiß“ ja keiner, wer gesündigt hat. Keiner? Vergessen wir nicht, dass die oberste Instanz Gott selbst ist, der alles sieht! Wenn wir die Dinge hier nicht Gott gemäß bereinigen, wird Er sie uns am Richterstuhl des Christus noch einmal vorstellen müssen – das wäre traurig.

Darüber hinaus sollte niemand übersehen, dass das eigene Gewissen so lange belastet ist, wie man nicht bereit ist, diese Dinge zu bekennen, vor Gott, vor der betroffenen Person und auch vor den Christen am Ort. Andernfalls wird es vielfach zu einer seelischen Belastung führen. Und nicht selten hat Gott das Böse früher oder später selbst offenbart, indem Er auf unerwartete Weise eingegriffen hat. Dann wird die Scham nur noch größer. Dieser Weg ist für uns viel schmerzhafter, als wenn wir selbst die Dinge in Übereinstimmung mit Gottes Wort geordnet hätten.

Gott erwartet von uns, dass wir selbst die Dinge an dem Platz bekennen, den Er dafür vorgesehen hat. Das heißt, dass jemand, der Hurerei begangen hat, das nicht nur dem Herrn und dem „Mitsünder“ bekennt, sondern auch einem Verantwortlichen der örtlichen Versammlung.

 

Die Verantwortung der örtlichen Versammlung

Reicht denn das Bekenntnis Gott gegenüber nicht aus? Nein! Die Belehrung des Apostels Paulus in 1. Korinther 5 zeigt das Gegenteil: Solch eine Sünde offenbart einen bösen Zustand[2], denn Hurerei und Ehebruch geht in eigentlich allen Fällen eine innere Entwicklung voraus. Zum Beispiel kann es bei Verheirateten Dauerkonflikte geben. Das öffnet die Bereitschaft für „andere“, für böse Wege. Und Gott verlangt in 1. Korinther 5, dass die Versammlung dann klar Stellung bezieht. Die Versammlung muss eine solche Person, wenn sie als Christ (Bruder) bekannt ist und sich in einem bösen Zustand befindet, hinaustun, das heißt, sie aus der Gemeinschaft der Versammlung ausschließen.[3]

Dass Gott Hurerei in die Liste von 1. Korinther 5 und 6 aufgenommen hat, zeigt, dass hier die örtliche Versammlung gefordert ist, ein Urteil zu fällen. Es ist nicht mehr eine private Angelegenheit, die einer für sich allein prüfen und entscheiden kann. Schon gar nicht ist derjenige dazu in der Lage, der gesündigt hat. Er befand sich ja in einem bösen Zustand, selbst wenn er – vielleicht schockiert – danach die Tat als Sünde vor Gott erkannt hat. Mit anderen Worten: Im Fall von Hurerei reicht das Bekenntnis nur Gott gegenüber nicht aus, um die Sache Gott gemäß zu ordnen.

Das heißt natürlich keineswegs, dass ein Bekenntnis in einer solchen Situation ohne Bedeutung oder nutzlos wäre. Im Gegenteil! Es zeigt den Gläubigen am Ort, dass Gott bereits mit seinem Werk der Wiederherstellung beginnen konnte. Dementsprechend wird die Dauer der Zuchthandlung vonseiten der Versammlung (Mt 18,18; 1. Kor 5,13) zweifellos kürzer sein als bei jemand, der noch immer seine Sünde verteidigt und womöglich noch in der Sünde lebt. Wir sind dankbar für jeden, der die Sünde nicht nur gesteht, sondern aufrichtig bekennt. Gott sieht das Herz desjenigen und vergibt. Als Menschen können wir dagegen nur dadurch, dass eine Haltung der Demütigung offenbar wird und sich der Lebenswandel des Betroffenen ändert (vgl. Jak 2,17–26), zu der Überzeugung kommen, dass der sündige Lebenswandel einem gottesfürchtigen Leben Platz gemacht hat.

 

Echtes Bekenntnis – echte Betrübnis – echte Heilung

Natürlich handelt es sich um eine schamwürdige Sache, wenn die Gläubigen am Ort davon erfahren, dass ich mich in einem sündigen Zustand befinde. Gott aber hat angeordnet, dass die Versammlung sich vom Bösen wegreinigen und von einem solchen, den Er selbst einen „Bösen“ nennt, trennen muss. Das ist der Weg, diese Dinge nach Gottes Maßstäben zu ordnen. Der Mensch neigt dazu, sich dieser für ihn harten Zucht zu entziehen. Wer das tut, mag zwar – vielleicht sogar ein Leben lang – vor Menschen mit einer „weißen Weste“ dastehen. Aber Gott übersieht nicht, wenn wir im Ungehorsam seinem Wort gegenüber Böses verheimlichen wollen.

Es bedeutet vor diesem Hintergrund sicher eine große Überwindung, zu einem vertrauenswürdigen, verantwortlichen Gläubigen der örtlichen Versammlung zu gehen und ihm diese Sünde zu bekennen, wenn man in moralisch Böses hineingekommen ist. Das gilt umso mehr, wenn man um die möglichen erforderlichen Folgen (Hinaustun aus der Gemeinschaft der Gläubigen) weiß. Doch dieser Schritt ist notwendig und heilsam. Denn es ist Gottes Weg: zur echten Trauer, die – verbunden mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen – zu einer echten inneren Heilung führt, und zur Rückkehr in die frohe Gemeinschaft mit den Erlösten am Ort und darüber hinaus. So ist dieser Schritt, die Sünde zu offenbaren, letztlich befreiend. Es ist der Weg Gottes. Und dieser ist immer zum Segen.

Beten wir auch dafür, dass in den örtlichen Versammlungen ein Klima des Vertrauens und der inneren Anteilnahme herrscht, das es Betroffenen leichter macht, diesen Schritt zu gehen. Dann wird die örtliche Versammlung die Sache auch in der Haltung der Trauer und des Leid-Tragens untersuchen und behandeln (1. Kor 5,2).

 

Wenn man zum Mitwisser wird ...

Es kann auch vorkommen, dass junge Christen um eine sexuelle Verirrung von Mitgläubigen wissen und unsicher sind, wie sie damit umgehen sollen – zum Beispiel bei Fällen von vorehelichem Geschlechtsverkehr verlobter Paare, vielleicht auch, wenn sie davon hören, dass in ihrer Verwandtschaft jemand in dieser Weise in Sünde gekommen ist.

Wenn man dieses Wissen vertrauensvollen Brüdern oder vielleicht einem Ehepaar am Ort anvertraut, wird der Herr einen Weg aufzeigen, der in Übereinstimmung mit seinem Wort ist. Das Ziel ist dabei auf der einen Seite, dass Gottes Rechte beachtet werden und Er geehrt wird, auf der anderen Seite aber auch Hilfe bzw. Heilung für solche, die in Sünde gelebt haben oder noch leben. Sie haben eine Gott gemäße, geistliche Aufarbeitung dieses sündigen Weges nötig.

Wir sollten nie vergessen, was Sünde in Gottes Augen ist. Auch das vermag Kraft zu geben, den Gott gemäßen Weg zu gehen. Es wird auch vor einer falschen Haltung bewahren, indem man leichtfertig sagt: „Der Herr hat mir vergeben. Mehr brauche ich nicht und mehr kann niemand verlangen.“

Der Herr wird ein aufrichtiges Bekennen belohnen und die betroffene Person auch wieder zurechtbringen, so dass die örtliche Versammlung ihr gegenüber, nachdem sie aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen war, wieder Liebe üben und sie wieder in die Gemeinschaft aufnehmen kann (vgl. 2. Kor 2,7.8). Auch wird der Herr sicher Mitgläubigen in der Zeit danach, vielleicht in praktischen Fragen oder in Bezug auf das geistliche Leben, die Weisheit zu rechter Mithilfe schenken. Dafür dürfen wir ebenfalls beten.

Angesichts der großen Not für solche, die in Sünde hineinkommen, und auch für die örtliche Versammlung wollen wir uns die Bitte des Psalmisten zu Eigen machen: „In meinem Herzen habe ich dein Wort verwahrt, damit ich nicht gegen dich sündige“ (Ps 119,11).

 



[1] Es fällt auf, dass in dem zitierten Vers von einem „Hurer“ die Rede ist, der also durch die Sünde der Hurerei geprägt ist. In anderen Versen dieses Kapitels heißt es: „der diese Tat begangen hat“ (Vers 2); „der dieses so verübt hat“ (Vers 3). Offenbar sieht Gott im Fall der Hurerei grundsätzlich die eine „Tat“ als prägend an, selbst wenn sie nicht öfter oder regelmäßig geschieht. Das heißt nicht, dass es in dieser Hinsicht nicht auch in einem ganz speziellen Kontext eine Ausnahme geben könnte, wo man im Sinn von Galater 6,1 von einem „Fehltritt“ sprechen muss. Ausnahmen aber bleiben Ausnahmen und werden daher nicht als normalerweise anzunehmender Fall betrachtet.
[2] An dieser Stelle dürfen wir natürlich nicht übersehen, dass Hurerei nur ein Punkt unter manchen anderen ist. Andere Sünden, die Paulus in 1. Korinther 5 und 6 nennt, dürfen wir keinesfalls geringer achten, übersehen oder übergehen. Habgier und Trunksucht usw. sind in Gottes Augen genauso schlimm. Leider besteht die Gefahr, dass wir in dieser Hinsicht eine falsche Gewichtung vornehmen.
[3] Das gilt übrigens auch für den heute immer häufiger vorkommenden Fall, wenn ältere, z. B. verwitwete Gläubige ohne standesamtliche Trauung aus steuerlichen Gründen oder wegen einer drohenden Rentenminderung zusammenleben. In Gottes Augen ist das Hurerei, auch wenn eine sogenannte „kirchliche Trauung“ vorgenommen wurde.