Themenheft

Das dritte Geschlecht

Inzwischen gibt es neben „männlich“ und „weiblich“ einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität "positiv" eintragen zu lassen. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.

 

Der Fall

Das Bundesverfassungsgericht forderte, dass ein drittes Geschlecht im Geburtenregister eingetragen werden kann. Der Gesetzgeber hat daraufhin eine Neuregelung geschaffen, in die als drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ noch eine dritte „positive Bezeichnung des Geschlechts“ möglich ist. Diese heißt nun „divers“. Bisher gab es für „intersexuelle“ Menschen nur die „negative“ Option, nämlich gar kein Geschlecht eintragen zu lassen.

Mit „Intersexualität“ bezeichnet die Medizin die Tatsache, dass einige Menschen genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosome) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) sowie hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind.

Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Klage von „Vanja“, einem intersexuellen Menschen, der/die seit Juni 2014 dafür gekämpft hat, seinen/ihren Eintrag im Geburtenregister von „weiblich“ auf „inter/divers“ zu ändern. Vanja wurde ursprünglich als Mädchen eingetragen. Eine vorgelegte Chromosomenanalyse aber lässt eine Zuordnung von Vanja weder als Frau noch als Mann zu. 

Laut dem Deutschen Ethikrat leben in Deutschland rund 80.000 intersexuelle Menschen. Experten (Fachliteratur) schätzen, dass auf etwa 4.500 bis 5.500 Geburten ein Fall von Intersexualität kommt. Vertreter von Betroffenen schätzen die Zahl höher ein. Sie verweisen unter anderem auf die großen Probleme, das Phänomen physisch wie hormonell klar zu fassen. Vor allem tun sich intersexuelle Menschen schwer, sich zu „ihrem Geschlecht“ in der Öffentlichkeit zu bekennen. Das kann man sicher nachvollziehen.

Aktuell sagt man, dass es pro Jahr in Deutschland 150 Kinder gibt, die im Kleinkindalter an den Genitalien operiert werden, um danach möglichst eindeutig männliche oder weibliche Geschlechtsorgane zu haben (andere sprechen von 300-500 Kindern). Oft seien es schwerwiegende Eingriffe, die mit mehreren Operationen verbunden sind. Manchmal fällt die Intersexualität im Säuglingsalter noch nicht auf, sondern zeigt sich erst in der Pubertät. Manche Mädchen sehen aus wie Jungen, haben keinen Busen, sondern Brusthaare, und bekommen beispielsweise einen breiten Rücken.

Nun mag man fragen: Was haben wir als Christen mit diesem Thema zu tun? Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Themenkomplexe behandeln:

  1. Was sagt Gottes Wort zum Geschlecht des Menschen?
  2. Wie gehen wir als Christen mit dieser Herausforderung um?

 

Gottes Schöpfungsordnung

Was die Erschaffung des Menschen betrifft, ist Gottes Wort eindeutig: „Und Gott schuf den Menschen in seinem Bild, im Bild Gottes schuf er ihn; Mann und Frau schuf er sie“ (1. Mo 1,27). Es ist also ganz klar, dass Gott zwei Geschlechter geschaffen hat: Entweder ist der Mensch männlich, oder er ist weiblich. Etwas anderes gibt es nicht. Gottes Wort spricht an keiner Stelle von einem dritten Geschlecht.

In unserer Gesellschaft gibt es starke Tendenzen, weg von dem biologischen Geschlecht hin zu einer sozialen Geschlechterdifferenzierung zu kommen. Gerade beim Gender-Mainstreaming lehnt man ab, den Menschen nach biologischen, natürlichen Kriterien zu unterscheiden. Das führt dazu, dass man bei der Anmeldung auf sozialen Netzwerkplattformen wie Facebook inzwischen 60 verschiedene Geschlechter zur Auswahl hat, zwischen denen man sich entscheiden muss ... Dazu gehören: androgyner Mensch; bigender; weiblich; Frau zu Mann (FzM); gender variabel; genderqueer; intersexuell (auch inter*); männlich; Mann zu Frau (MzF); weder noch; geschlechtslos; nicht-binär; weitere; Pangender; Pangeschlecht; trans; transweiblich ...

Gott aber bleibt in seinem Wort bei: männlich und weiblich. Von 1. Mose bis in das Buch der Offenbarung hinein finden wir Hinweise auf „männlich“ und „weiblich“ – und auf sonst nichts. Die Idee von christlichen Intersexuellen, dass man in 1. Mose 1,27 statt „männlich und weiblich“ „männlich bis weiblich“ übersetzen sollte ist abwegig. Nein, wir bleiben bei Gottes Wort und seinen Hinweisen. Der Mensch ist als Mann und Frau geschaffen worden.

 

Was tun wir, wenn jemand intersexuell ist?

Wir können aber nicht verneinen, dass es Menschen gibt, die man körperlich bei der Geburt nicht eindeutig dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zuordnen kann. Das sind zwar Ausnahmen, aber sie kommen nachweislich immer wieder vor (s. o.). Wie ist das aus christlicher Sicht zu bewerten?

Eltern mussten in vergangenen Jahren immer sehr schnell nach der Geburt entscheiden, ob ihr Kind männlich oder weiblich ist. Im Allgemeinen ist das nicht schwer. Denn für die meisten Kinder gilt, dass sie eindeutig männlich oder weiblich sind. Was aber, wenn nicht? Dann musste kurzfristig entschieden werden, um den Eintrag entsprechend in der Geburtsurkunde vorzunehmen. Vor einigen Jahren gab es allerdings eine Änderung: Seit dem 1. November 2013 konnte bei fehlender Eindeutigkeit auf eine Geschlechtseintragung verzichtet werden.

Dennoch blieb (und bleibt) damit das Problem, wie man in der Öffentlichkeit bzw. in den sozialen Kontakten mit entsprechenden Kindern umgehen soll. Wir alle sind gewohnt zu fragen: Und, habt ihr ein Mädchen oder einen Jungen bekommen? – Was dann? Versuch einmal, dich in Eltern hineinzuversetzen, die in eine solche Situation kommen. 

 

Ursache für die Uneindeutigkeit

Zunächst einmal müssen wir darüber nachdenken, wie es aus biblischer Sicht eigentlich zu diesem „dritten Geschlecht“ oder zu der nicht eindeutigen Geschlechtszuordnung kommen kann. Wenn Gott den Menschen männlich und weiblich geschaffen hat, ist genau das sein Wille: Der Mensch ist entweder männlich oder weiblich. Wenn dann ein Mensch geboren wird, der klare biologische Kennzeichen von beiden Geschlechtern aufweist, dann zeugt das von den Folgen des Sündenfalls. Man muss nur in die Pflanzen- und Tierwelt hineinschauen, um zu erkennen, wie die wunderbare Schöpfung Gottes durch die Sünde des Menschen in vielen Bereichen beeinträchtigt und in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Auch wir Menschen haben mit diesen Folgen in unserem Leben zu kämpfen. Wenn also ein „intersexuelles“ Kind geboren wird, dann müssen wir eingestehen, dass wir es mit den Folgen des Sündenfalls (und in aller Regel nicht mit der Sünde der Eltern und schon gar nicht des geborenen Kindes, das ja zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Verantwortung trägt) zu tun haben (vgl. Joh 9,3). Wie reagieren wir? Wir sind traurig, kennen aber die Situation, dass ein Kind mit körperlichen Fehlbildungen oder sonstigen „Besonderheiten“ zu tun hat. Trisomie 21, fehlende Extremitäten usw. kommen gelegentlich vor. Auch sie zeugen davon, dass der Sündenfall zur Degeneration des menschlichen Erbgutes beigetragen hat. 

Der Apostel Paulus führt in Römer 8 aus, dass die ganze Schöpfung seufzt (Röm 8,22) und noch freigemacht werden muss. Mit diesen Leiden haben nicht nur Pflanzen, Wälder und Tiere, sondern auch wir Menschen zu tun: körperlich und seelisch. Dass eine solche Degeneration auch zu einer „Intersexualität“ führen kann, ist vor diesem Hintergrund nicht schwer zu verstehen. Allerdings sollten wir festhalten: Gott ist für eine solche Intersexualität nicht verantwortlich. Sie stellt auch keinen Zufall der Natur dar. Letztlich sind Adam und Eva und alle ihre sündigen „Nachfolger“ durch den Sündenfall die Ursache für solche Fehlentwicklungen, wobei Gott sie zulässt wie auch andere Krankheiten. Denn das alles soll den Menschen an die Sünde und ihre Folgen erinnern.

 

Nicht vergleichbar: Transsexualität und Transvestitismus

In einem anderen Artikel gehen wir noch auf seelsorgerliche Aspekte ein. Hier müssen wir zunächst einmal ein Bewusstsein bekommen, wie weitreichend die Folgen der Sünde sind. Aber wir dürfen wissen, dass Menschen, die mit körperlichen Missbildungen zu tun haben, die solche hormonellen oder körperlichen Abweichungen aufweisen, von Gott geliebt werden. Dass wir im Blick auf die Fürsorge und praktische Verwirklichung der Liebe zu unseren Kindern medizinische Hilfestellung für ein „intersexuelles“ Kind in Anspruch nehmen (dürfen), sollte für uns selbstverständlich sein.

Das ist natürlich völlig anders, wenn es um zwei andere, „moderne“ Formen der Selbstverwirklichung in unseren Gesellschaften geht: um Transsexualität oder Transvestitismus.

Von Transsexualität oder Transsexualismus (von lateinisch trans = hinüber, jenseits; und sexus = Geschlecht(steil)) spricht man dann, wenn Menschen sich nicht oder nicht ganz als ihrem biologischen Geschlecht zugehörig empfinden. Unter Transvestitismus (lat. vestire: kleiden) versteht man das Tragen der Bekleidung eines anderen Geschlechts. Transvestitismus ist im Übrigen unabhängig von der sexuellen Orientierung und kommt sowohl unter Heterosexuellen als auch Homosexuellen vor.

5. Mose 22,5 nimmt unter anderem zu dem Thema „Transvestitismus“ Stellung: „Es soll nicht Mannszeug auf einer Frau sein, und ein Mann soll nicht das Gewand einer Frau anziehen; denn jeder, der dies tut, ist ein Gräuel für den Herrn, deinen Gott.“ Menschen mit transsexuellen Empfindungen haben in Deutschland die Möglichkeit, nach längerer psycho-therapeutischer und medizinischer Begleitung durch hormonelle und operative Geschlechtsangleichung ihr Geschlecht zu ändern. Wenn schon die transvestite Verkleidung ein Gräuel in Gottes Augen ist, so ist der Schritt einer hormonellen oder operativen Veränderung noch schlimmer. Leider müssen wir inzwischen bekennen, dass auch Kinder gläubiger Eltern vor solchen Schritten nicht zurückgeschreckt sind. Man kann vor solchen Entscheidungen nur warnen, weil der „veränderte“ Mensch nach solchen Eingriffen auf Dauer nicht glücklich sein kann. Vor allem handelt er gegen Gottes Wort und damit gegen Gott, seinen Schöpfer.

Ein Christ möchte Gott gefallen. Sein Wunsch ist, Römer 12,1.2 zu verwirklichen: „Ich ermahne euch nun, Brüder, durch die Erbarmungen Gottes, eure Leiber darzustellen als ein lebendiges, heiliges, Gott wohlgefälliges Schlachtopfer, was euer vernünftiger Dienst ist. Und seid nicht gleichförmig dieser Welt, sondern werdet verwandelt durch die Erneuerung eures Sinnes, dass ihr prüfen mögt, was der gute und wohlgefällige und vollkommene Wille Gottes ist.“