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Vierzehn Jahre

FRAGE : In 2. Korinther 12,2 und Galater 2,1 wird zweimal von 14 Jahren gesprochen. Sind diese Zeiträume miteinander identisch?

 

ANTWORT:

14 Jahre sind natürlich im einen wie im anderen Fall ein gleicher Zeitraum, eine gleiche Zeitspanne. Aber sonst scheinen sie nichts miteinander zu tun zu haben. Es geht jeweils um einen Zeitpunkt vor (2. Kor 12,2) bzw. nach 14 Jahren (Gal 2,1); die beiden Aussagen des Apostels sind unterschiedlich gefasst: Im 2. Korintherbrief nennt der Apostel einen Zeitpunkt, der 14 Jahre vor der Abfassung des Briefes liegt. Zur Datierung der verschiedenen Briefe des Apostels Paulus sind manche Überlegungen angestellt worden, mit großer Wahrscheinlichkeit kommt für die Abfassung des 2. Korintherbriefs das Jahr 57 in Frage. Der hier genannte Zeitpunkt der Entrückung bis in den 3. Himmel liegt somit um das Jahr 43. In diesem Jahr arbeitete der Apostel zusammen mit Barnabas und anderen Propheten in Antiochien (s. Apostelgeschichte 13). In dieses Jahr fällt auch die Verfolgung der Versammlung durch Herodes Agrippa, bei der der Apostel Jakobus getötet wurde (Apg 12).

  1. In Galater 2,1 spricht der Apostel von seinem Besuch zusammen mit Barnabas (und Titus) in Jerusalem (der 3. Besuch, von dem wir lesen). Dieser Besuch fand „nach Verlauf von 14 Jahren“ statt. Der Zeitpunkt, von dem aus der Apostel Paulus die 14 Jahre rechnete, kann
  2. der Zeitpunkt seiner Bekehrung sein, von der er in Galater 1,15 spricht, oder es kann der Zeitpunkt sein, an dem er den Apostel Petrus in Jerusalem besuchte, wovon er in Galater 1,18 spricht. Dieser Zeitpunkt liegt 3 Jahre nach seiner Bekehrung (s. Gal 1,18).

Da der Apostel aber nur bis zum Jahr 50 mit Barnabas gemeinsam arbeitete (Besuch in Jerusalem, beim sogenannten Apostelkonzil – siehe Apg 15), muss von diesem Jahr um 14 Jahre zurückgerechnet werden, d.h., es handelt sich um das Jahr 36. In diesem Jahr ist nach allgemeiner Einschätzung die Bekehrung des Apostels anzusetzen. Zwischen den beiden Zeitpunkten (dem Jahr 36 und 43) liegt also ein zeitlicher Abstand von 7 Jahren.