Gute Botschaft

Höchste Instanz - Preußenkönig Friedrich II

Um den Preußenkönig Friedrich II., liebevoll auch „der Alte Fritz“ genannt, ranken sich viele Anekdoten. So wird von einem legendären Nachbarschaftsstreit in der Nähe von Schloss Sanssouci erzählt – über den Wahrheitsgehalt ist man sich allerdings nicht einig –, wo Friedrich der Große sich durch das Geklapper einer nahe beim Schlosspark stehenden Mühle gestört fühlt. Schließlich bietet er dem Müller Johann Wilhelm Grävenitz kurz entschlossen an, die Mühle zu kaufen. Aber der lehnt ab. Daraufhin droht ihm der König: „Weiß Er denn nicht, dass ich ihm kraft meiner königlichen Macht die Mühle wegnehmen kann, ohne auch nur einen Groschen dafür zu bezahlen?“ Und der Müller antwortet: „Gewiss, Euer Majestät, das könnten Euer Majestät wohl tun, wenn es nicht das Kammergericht in Berlin gäbe!“ Es kommt zum Prozess – und der Müller gewinnt.

Das Kammergericht ist das älteste noch tätige Gericht in Deutschland und die höchste Instanz des Landes Berlin in Zivil- und Strafsachen. Seine Rechtsentscheidungen sind verbindlich. Wenn hier in Strafsachen als Revisionsgericht entschieden wird, kann die Entscheidung nicht mehr angefochten werden.

Eine besondere Einrichtung des Kammergerichts ist der Nachtbriefkasten. Er ist gut sichtbar am Gebäudeeingang angebracht. Es ist Punkt 0.00 Uhr. Die Klappe fällt. Ein starker Magnet schließt die untere Kammer des Kastens. „Was später kommt, hat keine Chance“, erklärt der zuständige Justizhauptwachmeister. „Hier müssen Fristen gewahrt werden, und so ist sichergestellt, dass alles bis zum Stichtag eingegangen ist.“

Hierbei gehen meine Gedanken zu einem anderen Gericht und zu bestimmten Fristen. Gott sagt in seinem heiligen Wort: „Es ist den Menschen gesetzt, einmal zu sterben, danach aber das Gericht.“ (Heb 9,27) Und Gottes Gericht ist die höchste Instanz überhaupt. Von Gott wird alles aufgedeckt: Jede böse Tat, jeder sündige Gedanke und auch alle Unterlassungssünden eines ganzen Lebens. Und die vielen egoistischen Beweggründe werden aufgedeckt. Alle wurden genau registriert. Jeder wird vorgeladen. Denn kein Mensch ist ohne Sünde, nicht ein einziger. Und keiner kann sich rechtfertigen. „Wie könnte ein Mensch gerecht sein vor Gott? Wenn er Lust hat, mit ihm zu streiten, so kann er ihm auf ausend nicht eins antworten“ (Hiob 9,2.3). Und Gottes gerechtes Urteil über den Sünder bedeutet die Hölle, ewige Verdammnis. Das ist überaus ernst.

Gibt es denn keinen Ausweg, keine Rettung, einem solchen Gericht zu entfliehen? Gott sei Dank gesagt: Rettung ist möglich. Er selbst hat dafür vorgesorgt, „da er nicht will, dass irgendwelche verloren gehen, sondern dass alle zur Buße kommen“ (2. Pet 3,9). Bis zum heutigen Tag wird seine gute Botschaft verkündigt, nämlich: „So hat gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe“ (Joh 3,16). Seine Sünden dem großen und heiligen Gott bekennen, bewusste Umkehr und der Glaube an den Herrn Jesus Christus, den gekreuzigten und auferstandenen Sohn Gottes, das sind die Schritte, die zur Rettung nötig sind.

Doch auch hier ist eine Frist einzuhalten. Welche denn? Hier steht es: „Siehe, jetzt ist die wohlangenehme Zeit, siehe, jetzt ist der Tag des Heils“ (2. Kor 6,2). „Heute, wenn ihr seine Stimme hört, verhärtet euer Herz nicht!“ (Heb 4,7). Denn: „nur ein Schritt ist zwischen mir und dem Tod!“ (1. Sam 20,3).